Antrittsbesuch beim Korbacher Bürgermeister
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Am 13. September 2019 durften wir Pulwerköppe beim Bürgermeister in der Frankenberger Landstraße einkehren. Nach einem freundlichen Empfang erhielt Klaus Friedrich für die kommenden kälteren Tage eine Flasche wärmenden Nachtwächterschnapses, ein Trinkhorn sowie Kopien historischer Nachtwächter-Dokumente aus dem Stadtarchiv.
Anschließend wurde das Konzept der neuen Gruppierung der Schützengilde 1377 Korbach besprochen – in einer regen Diskussion wurden dabei Anregungen ausgetauscht und neue Pläne geschmiedet.
Der letzte Nachtwächter Korbachs ohne Nebentätigkeit Friedrich Fingerhut) wurde 1934 entlassen, an seine Stelle trat Friedrich Hutwelker, welcher allerdings neben seinem Nachtwächterdienst noch halbtags einer Tätigkeit auf dem Stadtbauamt nachging. Wir Nachtwächter haben nun bei Herrn Friedrich die Anfrage gestellt, dass wir nun den Dienst nach mehr als 80 Jahren symbolisch wiederaufnehmen dürfen, was der Bürgermeister gern betätigte. Der Akt der Wiederaufnahme wurde selbstverständlich für die Geschichtsbücher auf Foto festgehalten.
Warum wir diese Anfrage an den Bürgermeister richteten? Zum einen natürlich, da die historischen Nachtwächter von der Stadt angestellt und bezahlt wurden. Zum anderen, weil wir in der „Dienstanweisung für Nachtwächter und Nachtwachtmänner aus dem 19. Jahrhundert folgenden Passus gefunden haben:
- „Der Nachtwächter hat nach den Weisungen des Bürgermeisters die Stunden der Nacht an den Plätzen des Ortes, welche ihm angegeben werden, pünktlich abzublasen und deutlich abzurufen […].
- Bei wahrgenommenen Uebertretungen der Strafgesetze oder einer Unsicherheit oder drohender Gefahr für Menschen, Gebäude und sonstiges Eigenthum hat sowohl der Nachtwächter, als der Nachtwachtmann sogleich thätig einzuschreiten, nöthigen Falles Hülfe herbeizuschaffen, bezüglich dem Bürgermeister und dem Polizeidiener Anzeige zu machen. […]
- Wird ein Feuer in einer andern Ortschaft bemerkt, so ist sogleich dem Bürgermeister davon Kunde zu geben. […]
- Uebertretungen der Gesetze und Verordnungen, die er während seines Dienstes wahrnimmt, hat er pflichtgemäß und wahrheitsgemäß des anderen Morgens beim Bürgermeister anzuzeigen.“
Sollten wir demnächst also bei unserer Wacht etwas Derartiges entdecken oder erleben, werden wir sodann um 6 Uhr in der Früh beim Bürgermeister auf der Matte stehen, die Privatadresse ist bereits notiert. Ob Herr Friedrich weiß, auf was er sich da eingelassen hat? Das wird die Zeit zeigen… Wir danken jedenfalls für die Privataudienz beim Bürgermeister und die nette Atmosphäre!
Den Link zu den vollständigen Dienstanweisungen aus dem 19. Jahrhundert findet ihr übrigens hier.